Auf Unterschieben eines Kindes steht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe lt § 200 StGB
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- Auf Unterschieben eines Kindes steht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe lt § 200 StGB gegründet am 23.09.2008
- Kategorie
- Spaß & Unsinn
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- Herkunft
- Linz (Stadt), Oberösterreich

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- Bestätigung von Gruppen-Administrator erforderlich
- Art des Zugriffs
- Öffentliche Gruppe
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