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Auf Unterschieben eines Kindes steht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe lt § 200 StGB

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Name
Auf Unterschieben eines Kindes steht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe lt § 200 StGB gegründet am 23.09.2008
Kategorie
Spaß & Unsinn
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0
Herkunft
Linz (Stadt), Oberösterreich Land:AT
Art der Mitgliedschaft
Bestätigung von Gruppen-Administrator erforderlich
 
Art des Zugriffs
Öffentliche Gruppe

Beschreibung

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